Antwort auf Google-Bewertung
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre interessante Bewertung, zu der wir gerne Stellung nehmen. Es ist immer wieder spannend, zu sehen, wie unterschiedlich Meinungen sein können. Wir bedauern, dass Ihre Erfahrung bei uns nicht den Erwartungen entsprochen hat, die Sie an Google-Bewertungen stellen.
Zu Ihren Anschuldigungen: diese Antwort wird von mir als Inhaberin verfasst, nicht von unserer Mitarbeiterin, da ich es als meine Aufgabe sehe, meine Mitarbeiter zu schützen und absolut hinter unseren Mitarbeitern und ihrer Arbeitsweise stehe. Gerne gehe ich Ihre Anschuldigungen Punkt für Punkt durch:
– Es ist richtig, dass unsere Mitarbeiterin Ihnen eine freie Wohnung auf Zeit angeboten hat und Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie diese gerne anmieten möchten. Unsere Mitarbeiterin hat sie wiederum, wie für das Prozedere üblich, um persönliche Unterlagen gebeten, die für die Anmietung einer Wohnung erforderlich sind. Diese sind bei uns immer dieselben: eine Selbstauskunft (dieses Formular erhalten Sie von uns als Makler), eine Schufaauskunft sowie die letzten drei Gehaltsnachweise oder aber, sofern man selbstständig ist, einen ähnlichen geeigneten Nachweis, wie etwa eine BWA oder einen Kontoauszug, der nachweisen kann, dass Sie ausreichend Rücklagen haben. Dies ist erforderlich, da ein Eigentümer, wie Sie sicherlich verstehen können, Sicherheiten braucht, dass ein Mieter sich die Wohnung leisten kann. Gerade bei solch einer Luxuswohnung, wie die, für die Sie angefragt haben. Ich möchte hier eines betonen: „Wohnen auf Zeit“ ist nicht mit einer Ferienwohnung gleichzusetzen. Es handelt sich hier nicht um eine klassische Ferienwohnung, die man als Gast regulär „buchen“ kann, wie Sie es wollten. Wir bieten diese auch nirgends so an. Wir bieten sie als Mietwohnung für einen längeren Zeitraum an, geben das auch transparent im Exposé so an. Dafür greift das deutsche Mietrecht und daher wird ein regulärer Mietvertrag erstellt. Dazu wiederum ist es nötig, die üblichen Unterlagen einzuholen und auch an den Eigentümer weiterzuleiten. Hier kann kein „Datenschutz“ greifen, wie Sie ihn offenbar verstehen, denn der Eigentümer muss die Unterlagen ja einsehen können, da er entscheidet, ob er jemanden als Mieter möchte oder nicht. Wir als Makler können die Unterlagen nur einholen und sie weiterleiten. Selbstverständlich behandeln wir die erhaltenen Dokumente in vollem Umfang gemäß der Datenschutzverordnung. Dass wir sie aber an den Eigentümer weiterleiten, ist einerseits völlig selbsterklärend – oder wie soll er sonst auswählen, welchen Interessenten er nimmt oder ob der Interessent seinen Erwartungen (insbesondere hinsichtlich finanzieller Absicherung) entspricht? Andererseits hat unsere Mitarbeiterin Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass sie diese nun weiterleiten wird. Zudem frage ich mich, wenn Sie zur Vorsicht raten in der Übermittlung von Unterlagen an uns, warum Sie dann selbst Ihre Unterlagen geschickt haben? Wäre Ihnen das wirklich komisch vorgekommen, hätten Sie das wohl nicht gemacht.
– Dass es bei dem angegebenen freien Zeitraum Verschiebungen gab, hat den Hintergrund, dass uns der Eigentümer zunächst gesagt hat, die Wohnung sei ab sofort frei. Als wir ihm die Bewerbung mitgeteilt haben, sagte er uns, er habe leider vergessen, uns Bescheid zu geben, dass nochmal Gäste in der Wohnung sind, die bis Anfang Juli in der Wohnung bleiben. Davon hatten wir also keine Kenntnis.
– Die Reservierung einer Mietwohnung ist bei uns nicht möglich. Ein Eigentümer beauftragt uns, einen Mieter zu suchen. Am selben Tag wie Ihre Bewerbung kam eine zweite Bewerbung rein. Da der Eigentümer unser Auftraggeber ist und nicht Sie als Mietinteressent, ist es unsere Pflicht, dem Eigentümer alle eingehenden Bewerbungen weiterzuleiten, denn er entscheidet, welchen Bewerber er für eine Wohnungen nehmen möchte. Nicht wir als Makler.
– Dass unsere Mitarbeiterin Ihnen längere Zeit nicht Bescheid gegeben hat, hat den Grund, dass der andere Bewerber einige Tage gebraucht hat, um alle nötigen Unterlagen zu sammeln und uns zu schicken. Der Eigentümer wollte darauf allerdings warten und so konnten wir im Prozess nicht fortfahren, da wir, wie bereits erwähnt, nicht selbst entscheiden. Gut, wir hätten Ihnen zwischendurch einmal Bescheid geben können, dass es noch dauert. Dafür entschuldige ich mich gerne. Für die gesamte Verzögerung können wir allerdings nichts.
– Nachdem Sie sich am Telefon offenbar mehrfach wiederholt haben und scheinbar sehr beleidigend geworden sind (Sie beschimpften unsere Mitarbeiterin wohl aufgrund ihres Alters (Hinweis für Sie: mit 30 steht man übrigens schon sehr lange und gut im Berufsleben), warfen ihr vor, sie habe in der Schule nicht gut aufgepasst und ebenso aufgrund ihrer Ihrer Meinung nach offenbar mangelnden Qualifikation (sie ist gelernte Immobilienkauffrau, also ist diese Beleidigung ebenfalls völlig unbegründet und sowieso im Generellen absolut unangebracht), hat unsere Mitarbeiterin Ihnen mehrfach angekündigt, dass dieses Gespräch auf diesem Niveau unangebracht ist und dass sie auflegen wird. Sie hat es also vorab angekündigt und nicht einfach aufgelegt.
– Ihre Daten haben wir umgehend gelöscht. Allerdings haben Sie dann per WhatsApp nochmal nachgelegt mit Ihren Beleidigungen, sodass wir nochmal den Aufwand der Löschung hatten.
– Einen Eigentümer gibt es selbstverständlich, denn wir können ja keine Scheinwohnungen anbieten 😉 Welchen Sinn hätte dieser Aufwand für uns?
Gerne möchte ich die Frage stellen, ob Ihre gesamte Rezension vielleicht eher der Tatsache zu verschulden ist, dass sich der Eigentümer letztendlich für einen anderen Interessenten entschieden hat, was Sie maßgeblich verärgert hat – wofür wir aber absolut nichts können und damit also rein gar nichts mit unserer Professionalität zu tun hat?
Abschließend möchten wir betonen, dass wir stets bestrebt sind, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Wir lieben unsere Arbeit und wir nehmen das Feedback unserer Kunden ernst, sofern begründet. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen unserer – sich oftmals wiederholt an uns wendenden – Kunden spricht für sich und bestärkt uns in unserer Arbeit.
Ihnen wünschen wir alles Gute und hoffen, dass Sie für sich noch eine passende Wohnung „buchen“ können.
Viele Grüße, Ihr Team von Immobilien Seegerer